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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Anmeldung zu Kursen

Durch das vollständig ausgefüllte und bestätigte online Anmeldeformular auf der Webseite www.larskonarek.de und der Buchungsbestätigung des Veranstalters - Lars Konarek, Kaiser-Joseph-Str. 254, 79098 Freiburg - kommt der Vertrag mit dem Teilnehmer zustande. Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.

2. Bezahlung
Der gesamte Veranstaltungspreis wird nach Erhalt der Rechnung fällig. Ohne Zahlung des vollen Betrages besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Kursleistung. Er verpflichtet sich jedoch zur Zahlung der Stornogebühren.

3. Leistungsänderungen
Abweichungen von einzelnen Kursleistungen sind dem Veranstalter vorbehalten. Gründe hierfür können sich aus Witterungsbedingungen, Waldbrandgefahr oder organisatorischen Gründen ergeben.

4. Versicherung und Haftung
Schadensersatzansprüche sind - gleich aus welchem Rechtsgrund - für Reisegepäck sowie Wertsachen ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er im Zweifelsfall das Gepäck und Wertsachen bei Ausflügen außerhalb der regulären Ausbildungsstätte mitführt. Es besteht hierfür kein Versicherungsschutz. Trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen lassen sich nicht alle Risiken ausschließen. Jede Teilnahme an Aktivitäten bei den Kursen ist grundsätzlich freiwillig. Der Teilnehmer akzeptiert, sich einem wissentlich erhöhtem Risiko bei den Kursen auszusetzen. Der Veranstalter lehnt grundsätzlich jegliche Haftung für körperliche und geistige Schäden, sowie für Verschmutzung oder Beschädigung von Kleidungsstücken, Ausrüstung oder Wertsachen ab.

5. Ausschluss von Teilnehmern
Teilnehmer, die den Kurs auf unzumutbare Weise stören, können vom Veranstalter vom weiteren Kursverlauf ausgeschlossen werden. Es erfolgt keine Erstattung des gezahlten Kursbeitrages.

6. Rücktritt des Teilnehmers
Der Teilnehmer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist gilt ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Veranstalter mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt. Bei Vertragswiderruf hat der Veranstalter alle Zahlungen, die er vom Teilnehmer in Zusammenhang mit dieser Veranstaltung erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist.
Ein Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich beim Veranstalter bis 28 Tage vor dem Kurstermin erfolgen. In diesem Fall erfolgt eine vollständige Rückerstattung der bezahlten Kursgebühr. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Kursbeginn werden 20% der Kursgebühr einbehalten. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 14-8 Tagen vor Kursbeginn, werden 50 Prozent der Kursgebühr einbehalten. Bei Rücktritt innerhalb der letzten 7 Tage vor Kursbeginn erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr.

7. Kündigung des Veranstalters bei höherer Gewalt

Wird die Veranstaltung bei höherer Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstaltungsteilnehmer als auch Veranstalter den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn der Veranstalter akut erkrankt oder Veranstaltungen wegen äußerer Umstände wie extreme Wetterverhältnisse, Verletzung eines Teilnehmers , usw. nicht angetreten werden können oder abgebrochen werden müssen. Eventuell entstehende Mehrkosten für Rückbeförderung gehen zulasten des Teilnehmers. Bedingt eine unerwartet auftretende Krankheit oder ein Unfall bei einem oder mehreren Teilnehmern eine Abweichung vom geplanten Kursverlauf, hat die ärztliche Versorgung Vorrang vor dem geplanten Kursablauf.

8. Aufsichtspflicht bei minderjährigen Teilnehmern übernehmen die Erziehungsberechtigten bzw. der von den Erziehungsberechtigten autorisierte Betreuer die volle Aufsichts- und Haftungspflicht.

9. Aufnahmen von Bild- und Tonmaterial
Es ist untersagt, eigenmächtig Video- oder Tonaufnahmen anzufertigen. Ausnahmen bedürfen immer einer schriftlichen Einverständniserklärung des Veranstalters.

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